Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Erweiterung/Änderung von vorhandenen Elektroanlagen
Die Nachrüstung eines Zählers auf eine vorhandene Blechzählertafel ist nicht zulässig !
Die Nachrüstung eines Zählers in einem vorhandenen Holzschrank ist nicht zulässig!
Die Nachrüstung eines Zählers nur bei Zählerschränken mit Schutzisolierung zulässig; hierbei gelten hinsichtlich der Ausrüstung des Zählerfeldes folgende Anforderungen: Es ist eine Zählersteckklemme/BKE zu montieren (zu empfehlen ist der Einbau einer BKE-AZ)
Es ist flexible Verdrahtung zu verwenden
Der obere Anschlussraum kann nach der zum Errichtungszeitraum der Zähleranlage geltenden TAB ausgerüstet werden, z.B. mit Neozed-Sicherungen
Die Montage eines SH-Schalters im unteren Anschlussraum wird empfohlen.
Der untere Anschlussraum muss 300 mm Höhe haben.
Überspannungsschutz nach DIN wird empfohlen.
Der bisherige TRE-Platz kann, sofern er mit einem netzseitigen und kundenseitigen Anschlussraum von 300 mm Höhe ausgestattet ist, als Zählerplatz verwendet werden; ein eventuell vorhandener Rundsteuerempfänger wird ggf. durch den NB/Messstellenbetreiber demontiert und durch einen Huckepackempfänger ersetzt.
Bei Veranlassung durch den NB/Messstellenbetreiber, z.B. beim Turnuswechsel oder beim Ziehen einer Stichprobe, wird keine Anpassung der Zähleranlage gefordert.
Die Montage eines zweiten Zählerschrankes nach TAB 2023 mit Erläuterungen 2023 zu dem vorhandenen Zählerschrank ist bei zentraler Anordnung zulässig. Eine zentrale Anordnung ist dann gegeben, wenn der neue Zählerschrank neben dem vorhandenen Zählerschrank montiert ist.
Die Nutzung vorhandener Reservefelder für kundeneigene Zwischenzähler ist zulässig.
Eine Erweiterung ist nur bei Zählerschränken mit Schutzisolierung erlaubt! Bitte auch die Anmerkungen zu Frage 1 beachten.
Nach DIN VDE nicht mehr erlaubt!
Bei Anschlussleistungen > 30 kW ist eine Wandlermessung erforderlich. Eine Skizze der Zähleranlage als Stromlaufplan in einpoliger Darstellung ab HAK und der Hauptverteilung mit allen technischen Daten der elektrischen Anlage (Leistungsaufstellung) muss dem VNB/Messstellenbetreiber zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Aufbau des Wandlerschrankes wird nach Rücksprache mit NB/Messstellenbetreiber festgelegt. Siehe hierzu die Tabelle im Anhang 5.
Maßgeblich für diese Fälle ist die jeweils gültige Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. Hiernach ist die Montage von Mess- und Verteilungsanlagen in Treppenhäusern und Fluren, die als Fluchtweg gekennzeichnet sind, grundsätzlich nicht zulässig.
Der vorhandene 4-polige Klemmstein im netzseitigen Anschlussraum des Zählerschrankes ist durch einen 5-poligen Klemmstein zu ersetzen. Alle Adern (L1, L2, L3, N und PE) sind an diesen 5-poligen Klemmstein anzuschließen. Generell sind im netzseitigen Anschlussraum immer alle Adern der ankommenden Hauptleitung fest anzuschließen
Es ist ein Potentialausgleich aus betrieblichen Gründen, aber nicht zum Zweck der Sicherheit (z. B. Verbesserung der EMV).
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Es ist ein Potentialausgleich zum Zweck der Sicherheit. Er verhindert das Auftreten von zu hohen Spannungen zwischen fremden leitfähigen Teilen.
Eine elektrische Anlage ohne Fundamenterder (Anlagenerder) ist nur bei Gebäuden mit einem Niederspannungssystem, das als TN-C oder TN-C-S-System ausgeführt ist, und bei Gebäuden ohne äußere Blitzschutzanlage zulässig. Wenn in Anlagen ohne Anlagenerder Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 (nicht Blitzschutz) errichtet wird, dient der nach DIN VDE 0100-443 geforderte Überspannungsschutz ausschließlich zum Schutz bei Überspannungen, die über das Stromversorgungsnetz in die betreffende Anlage übertragen werden. Der Überspannungsschutz kann ohne zusätzlichen Anlagenerder installiert werden. Dieser Überspannungsschutz stellt den notwendigen Potentialausgleich zur Einhaltung der Isolationskoordination in der Kundenanlage sicher.
Es müssen laut DIN VDE 0100-534 SPDs Typ 1 am Zählerschrank errichtet werden, damit der Potentialausgleich zwischen den aktiven Leitern und der Erdungsanlage sichergestellt ist. Empfehlenswert ist der Einbau einer zusätzlichen SPD Typ 1 am Dachständeranschluss. Der Schutzpegel einer SPD beträgt max. 10 m (Empfehlung).
Quelle: separater Erdungsleiter 1 x 16 mm² zur HES. Der ISO-Kasten mit Sicherungen ist mit dem NB abzustimmen.
Das APZ-Feld muss nachgerüstet werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Kleinverteiler, der plombierbar auszuführen ist, ist unmittelbar an den Zählerschrank zu installieren.
Quelle: (Seite 56 VDE-AR-N 4100)
Hauptleitungsabzweigklemme oder Hauptschalter, Freigaberelais für §14a-Anlagen nach EnWG, HAN-Schnittstellen, FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombination dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS) zur Absicherung von max. 3 Wechselstromkreisen (z. B. Kellerbeleuchtung, Waschmaschine...).
Quelle: (Seite 60 VDE-AR-N 4100)
Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf max. 1,80 m betragen.
Quelle: (Seite 60 VDE-AR-N 4100)
Der Errichter der Anlage muss die Zählerfelder derart kennzeichnen, dass die Zuordnung der Trennvorrichtung und der Messeinrichtung zur jeweiligen Anschlussnutzeranlage eindeutig und dauerhaft zu erkennen ist.
Quelle: (Seite 61 VDE-AR-N 4100)
Ausführung der Schutzleiter in grün-gelb, mind. 6 mm². Wenn Blitzschutz gefordert wird, ist am Gebäude 1 x 16 mm² zu verlegen.
Quelle: DIN VDE 0100-540
Ein Erder nach DIN 18015 ist nachzurüsten. Der Schutz-potentialausgleich ist nach DIN VDE 0100-540 zu ergänzen.
Quelle: DIN 18014, DIN VDE 0100-540 (immer in der aktuellen Version)
Eine Erdungsanlage ist zwingend nach DIN VDE 0185-305 nachzurüsten. Des Weitern muss in der Inneninstallation ein Überspannungsschutz nach DIN 0100-534 und -443 nachgerüstet werden.
Quelle: DIN VDE 0185, DIN VDE 0100-443, DIN VDE 0100-534
Grundsätzlich ja, außer es wird eine Abweichungserklärung mit allen Beteiligten (NB, Betreiber und Errichter) plausibel begründet u. dokumentiert.
Quelle: DIN 18014 Erdungsanlagen
Ja, ein Leerrohr M 25 oder eine CAT 5-Leitung muss verlegt werden.
Quelle: EWG §14 a, seit 01.2024
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Räume mit Temp. von dauerhaft 30° C (mehr als 1 Std.) sind als Installationsorte nicht zugelassen.