"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss ...
... es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln."
(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)
Ziel der europäischen EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 ist eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Grundwasserkörper- und Flusseinzugsgebiete bewirkt. Angestrebt wird die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2015 bzw. mit Fristverlängerung bis 2021.
Eine Harmonisierung des Gewässerschutzes innerhalb der stetig weiter anwachsenden europäischen Gemeinschaft trägt zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer bei und führt bei einer konsequenten Umsetzung zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht. Die Richtlinie schafft zudem einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Die Richtlinie ist durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den Landeswassergesetzen sowie durch den Erlass von Landesverordnungen umgesetzt worden. Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz ist fristgerecht im Juni 2002 in Kraft getreten. Auch alle Bundesländer haben ihre Wassergesetze zur Umsetzung der Richtlinie angepasst bzw. haben Entwürfe dazu vorgelegt.