Smart Meter

Die Energiewende schreitet voran. Das Ziel, welches die Bundesregierung hierbei verfolgt, ist die Umgestaltung der deutschen Energieversorgung. Einen wichtigen Baustein nehmen dabei in Zukunft erneuerbare Energien, wie Wind-, Wasserkraft oder Sonnenenergie, ein. Das hat besonders Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Stromnetze. So muss der Strom aus einer Vielzahl von erneuerbaren Energien-Anlagen (z.B. Photovoltaik) in das Netz eingespeist, aber auch zu jeder Zeit in jeder geforderten Menge zu den Verbrauchern transportiert werden können.

Um das Stromnetz nun weiterhin, auch bei unregelmäßiger Einspeisung regenerativer Energien, sicher und stabil zu halten, muss die alte analoge Infrastruktur den Anforderungen der zunehmenden dezentralen Stromerzeugung aus Sonne, Wind & Co. angepasst werden. Denn auch in Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, wird Strom benötigt.

Erreicht werden kann dies nur durch eine intelligente Steuerung der Energie, was eine technische Aufrüstung auf digitale Stromnetze erfordert.

Der Einbau digitaler Stromzähler ist dabei Grundvoraussetzung dieser Digitalisierungsstrategie. Nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen bis 2032 grundsätzlich alle Haushalte in Deutschland nach und nach mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Rechtliche Grundlage für den geplanten großflächigen Austausch ist eine für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Binnenmarktrichtlinie von 2009, die in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung basiert in Deutschland auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), das im September letzten Jahres in Kraft getreten ist. Seit Anfang 2017 kommen nun schrittweise digitale Stromzähler deutschlandweit zum Einsatz. So auch in den privaten Haushalten im Saarland. Um Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage als auch die daraus resultierenden Auswirkungen zu geben, haben wir Ihnen eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

Die für das neue Gesetz gültige Rechtsfassung finden sie hier.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Messstellenbetreiber zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Messstellenbetreiber sind neben Stromlieferanten und Netzbetreibern ein weiteres Glied des deutschen Energiemarktes. Sie sind ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Dieser muss jedoch einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleisten können.

Im Hinblick auf die Energiewende hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energienetze erlassen. Aus diesem Gesetz heraus resultiert das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsBG), welches den Austausch veralteter Stromzähler gegen neue, moderne oder sogar intelligente Zähler regelt.

Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen.

Spricht man von digitalen Zählern, dann muss unterschieden werden in moderne und intelligente Messeinrichtungen. Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, welcher die Stromverbrauchsdaten speichert und auf einem Zählerdisplay darstellt.

Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das MsBG für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen bzgl. Funktionsumfang und Kosten stellt.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler. Sie können den Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen für die letzten 24 Monate direkt am Gerät anzeigen. Nur Sie haben hierbei Zugriff auf diese Daten.

Intelligente Messsysteme ("Smart Meter") bilden die sichere und standardisierte technische Basis für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz und "Smart Home". Diese sind insbesondere:

  • Darstellung von Stromverbräuchen
  • Vermeidung von Vor-Ort-Terminen zur Zählerstandsablesung
  • Ermöglichung variabler Tarife
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • "Spartenbündelung", d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Gas, Heizwärme und Fernwärme
  • Sichere, standardisierte Infrastruktur für Anwendungsfälle im "Smart Home"

Mit intelligenten Messsystemen können beispielsweise die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Echtverbrauchswerte ersetzt werden. Zudem können neue, kundenindividuelle Verträge angeboten werden – ähnlich den heutigen Mobilfunkverträgen mit bestimmten Datenvolumen für Gespräche und Internetnutzung. Auch die Bündelung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmemessung wird angedacht, um den Wettbewerb zu stärken und Kunden einen Vertrag für alle Medien anzubieten. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden.

Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien dezentraler und unregelmäßiger. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Denn es wird auch dann Strom benötigt, wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht.
Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte könnten beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuerbox erforderlich, welche die elektronischen Geräte (z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner etc.) zu- oder abschalten kann.

Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet die Messstellenbetreiber, sich bei modernen Messeinrichtungen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Für moderne Messeinrichtungen liegt die Grenze bei 20,00 Euro brutto im Jahr. In welchem Umfang diese Kosten an Sie weitergegeben werden, hängt von Ihrem Stromanbieter und Ihrem Stromvertrag ab. Ihr Anbieter wird Sie über eine eventuell notwendige Preisänderung informieren.
Die Abrechnung der zusätzlichen Kosten erfolgt wie gewohnt über Ihre Stromrechnung, sofern Sie mit Ihrem Stromanbieter nichts anderes vereinbart haben.
Bitte beachten Sie außerdem die rechtlichen Hinweise unter anderem zur Messstellenbetreiberauswahl sowie den geltenden Preisen auf der Homepage Ihrer zuständigen Netzgesellschaft.

Sofern Sie nichts anderes vereinbart haben, rechnet Ihr Messstellenbetreiber die Entgelte über Ihren Stromlieferanten ab. Ob und in welchem Umfang Ihr Stromversorger diese Kosten an Sie weitergibt, hängt von Ihrem Anbieter ab. Dieser wird Sie dann gegebenenfalls über eine Preisänderung ihres Stromvertrages informieren.

Wie die alten Geräte werden auch die neuen Geräte geeicht. Zudem gelten für die intelligenten Messsysteme strenge Bestimmungen für Datenschutz und Datensicherheit. Diese sind in Deutschland deutlich schärfer als in anderen Ländern der Europäischen Union - mit den weltweit höchsten Anforderungen. Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, ist ein Prüflabor eingerichtet. Hier wird untersucht, ob die intelligenten Messsysteme die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Datensicherheit erfüllen. Alle an die Netzbetreiber übermittelten Daten werden von diesen vertraulich und mit größter Sorgfalt behandelt. Die Netzbetreiber achten strikt darauf, dass alle Sicherheitsvorgaben beachtet werden.

Datenschutz und Datensicherheit werden dadurch gewährleistet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z.B. Name der Haushaltskundin oder des Haushaltskunden) und Empfänger (z.B. Name des Stromlieferanten) von Daten erkennen, während der Inhalt (z.B. Strommenge) verschlüsselt ist. Dieser Schutzansatz funktioniert wie in einem Briefverteilzentrum, bei dem der Postabsender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Die modernen Messeinrichtungen kommen im Saarland seit Sommer 2017 zum Einsatz. Die Umrüstung geschieht kontinuierlich im Zuge von ohnehin erforderlichen Zählerwechseln in Folge des Ablaufs der Eichung des bisherigen Zählers sowie bei Neu- bzw. Umbauten.

Ja. Der Wechsel der alten Zähler ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, hängt von Ihrem Durchschnittsstromverbrauch der letzten drei Jahre ab.

Die Gesetzespflicht zum Einbau moderner bzw. intelligenter Stromzähler kann nur dann erfüllt werden, wenn Netzbetreiber und Stromkundinnen und -kunden zusammenarbeiten. Um die Kundin oder den Kunden zu unterstützen, werden die Netzbetreiber mit einem Anschreiben auf jeden einzelnen Haushalt zukommen und einen Umrüsttermin vorschlagen bzw. vereinbaren.
Der Netzbetreiber hat fachkundige Firmen mit der Durchführung des Zählerwechsels beauftragt. Eine geschulte Monteurin oder geschulter Monteur dieser Firma wird dann den Zählerwechsel termingerecht durchführen und den neuen Zähler in Betrieb nehmen. Nach getaner Arbeit quittiert die Kundin oder der Kunde den erfolgreichen Umbau.

Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes VEWSaar e.V.

Geschäftsstelle VEWSaar e.V.
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken